Der Landesschulbeirat ist das Beratungsgremium des Bildungsministers und besteht aus sieben Lehrkräften, die auf Vorschlag der Verbände von der obersten Schulbehörde berufen werden, wobei alle Schulformen Berücksichtigung finden.
Weiterhin werden sieben Vertreter aus dem Landeselternrat sowie sieben Landesschülerverteter gewählt.
Zusätzlich werden je ein Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft und der Hochschulen, zwei Kirchenvertreter und je zwei Vertreter der Schulträger sowie der Organisation der Arbeitnehmer- und Abeitgeberverbände von der obersten Schulbehörde auf Vorschlag der entsprechenden Einrichtungen und Organisationen berufen.
Der Landesschulbeirat wirkt bei allen allgemeinen Fragen mit, die für das Schulwesen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die oberste Schulbehörde unterrichtet den Landesschulbeirat über die entsprechenden Vorhaben und gibt ihm die erforderlichen Auskünfte. Der Landesschulbeirat kann der obersten Schulbehörde Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Er erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu allen das Schulwesen betreffenden Gesetz- und Verordnungsentwürfen der obersten Schulbehörde sowie zu den Rahmenrichtlinien.