„Hä, was ist denn ein Plenum?“ – Genau diese Frage stellt ihr euch bestimmt gerade.
Zuerst einmal erläutern wir, wer oder was das Plenum überhaupt ist.
Zusammengesetzt ist es aus Vollmitgliedern (vollstimmenberechtigte Mitglieder) und Ersatzmitgliedern (Stellvertretern).
Im Landesschülerrat werden die Schüler*innen von Sekundarschulen, Gymnasien durch jeweils sechs Mitglieder, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderschulen durch jeweils drei Mitglieder. Auf die berufsbildenden Schulen entfallen sechs Mitglieder und Schulen auf die Schulen in freier Trägerschaft durch drei Mitglieder .
„Toll, und was macht ihr?“ – Auch das werden wir jetzt erklären.
Um inhaltlich an Themen zu arbeiten, müssen wir uns regelmäßig treffen. Eine Vollversammlung muss aller zwei Kalendermonate einberufen werden. Es gibt auch Ausnahmen, zum Beispiel eine Pause in den Sommerferien. Diese Vollversammlungen, auch Plenartagungen (kurz PT) genannt, dauern jeweils ein ganzes Wochenende. An diesen Wochenenden werden verschiedene Themen besprochen, Positionierungen (eine Art Meinungszusammenfassung des ganzen Plenums zu einem bestimmten Thema) verfasst oder auch Vorträge von verschiedenen Referenten angehört. Natürlich kommt der Spaß aber auch nicht zu kurz. Beispielsweise gehen wir bei unserer „Weihnachts-PT“ nach getaner Arbeit zum Weihnachtsmarkt und lassen den Tag gemütlich ausklingen.
Was sind denn aber jetzt eure Aufgaben?
Das Schulgesetz gibt uns ein Paar Aufgaben vor – wir versuchen aber an so vielen Stellen wie möglich für euch mitzuarbeiten.
„Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden“. Zu diesen Belangen gehören Bereiche wie:
1. Allgemeine Bestimmungen über Erziehungs- und Bildungsziele und Bildungswege der Schulen und die Struktur des Schulsystems,
2. Richtlinien für die Gestaltung der Schulanlagen,
3. Maßnahmen zur Behebung oder Linderung von Notständen im Erziehungs- und Bildungswesen,
4. Der Erlass von Rahmenvorschriften für Hausordnungen,
5. Allgemeine Bestimmungen über Lernmittel.