Schulgesetz
Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler und bildet die rechtliche Grundlage unserer Arbeit.
Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt den Aufbau und die Organisation des Schulwesens sowie die Rechte und Pflichten aller Interessensgruppen der Bildung.
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fasssung der Bekanntmachung vom 09. August 2018 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Achtzehnte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Juli 2025 (GVBl. LSA S. 432). (Alle Angaben ohne Gewähr)
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Download)
Was darin für Schülervertretungen steht
Das Gesetz enthält einen eigenen Abschnitt zur Schülervertretung. Er regelt, welche Vertretungen es an einer Schule gibt, wie sie gewählt werden und woran sie mitwirken. Auf denselben Bestimmungen beruhen die Kreis- und Stadtschülerräte sowie der Landesschülerrat selbst.
Eine verständliche Aufbereitung mit Beispielen und Vorlagen enthält das Schülervertretungshandbuch des Landes.
Die früher hier hinterlegte PDF-Fassung fehlt auf dem Ursprungsserver. Wir ersetzen sie nicht, denn maßgeblich ist die amtliche Fassung im Landesrechtportal.