Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach § 16b des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA). Was schon geht, was noch fehlt und wo du Barrieren meldest.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website landesschuelerrat-lsa.net einschließlich aller Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit nach § 16a BGG LSA in Verbindung mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Wir haben die Gestaltung auf Zugänglichkeit hin angelegt. Erreicht sind unter anderem:
- durchgehende Bedienbarkeit ohne Maus; alle Inhalte und Funktionen stehen auch ohne JavaScript vollständig zur Verfügung
- sichtbare Fokusmarkierung auf allen bedienbaren Elementen
- Sprungmarke zum Inhalt als erstes Element jeder Seite
- Farbkontraste von mindestens 4,5:1 im Fließtext, im Regelfall über 15:1
- durchgehende Auszeichnung der Seitensprache (Deutsch) und sinnvolle Überschriftenstruktur
- Textgrößen in relativen Einheiten; die Seite bleibt bis 200 % Zoom nutzbar
- Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder; Zierelemente sind für Screenreader ausgeblendet
- Beachtung von „prefers-reduced-motion“: Bewegung wird abgeschaltet, wenn das Betriebssystem es verlangt; keine Animation läuft in Schleife oder länger als fünf Sekunden
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- PDF-Dokumente. Positionspapiere, Einladungen, Mustervorlagen sowie das Schulgesetz liegen als PDF vor. Ein Teil dieser Dateien stammt von Dritten oder aus früheren Jahren und ist nicht getaggt, enthält also keine Strukturinformationen für Screenreader. Die wesentlichen Aussagen werden auf den zugehörigen HTML-Seiten zusammengefasst. Ältere Dateien werden nach und nach ersetzt.
- Gruppen- und Porträtaufnahmen. Die Alternativtexte benennen Anlass und abgebildete Personengruppe, beschreiben die Bilder aber nicht im Einzelnen.
- Keine Gebärdensprache und keine Leichte Sprache. Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache liegen bislang nicht vor.
- Verweise auf fremde Angebote. Für die Barrierefreiheit verlinkter Seiten Dritter können wir nicht einstehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. August 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung im Zuge des Relaunchs: Prüfung der Farbkontraste nach WCAG 2.1, Bedienung allein über die Tastatur, Kontrolle der Dokumentstruktur sowie Auswertung der eingesetzten Technik.
Eine unabhängige externe Prüfung nach BITV-Test hat bisher nicht stattgefunden.
Barrieren melden
Dir sind Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Oder du brauchst einen Inhalt in einer anderen Form? Sag uns Bescheid:
Barriere über das Kontaktformular melden
Landesschülerrat Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 – 567 3687
E-Mail: mb-landesschuelerrat@sachsen-anhalt.de
Nenne uns die Seite und beschreibe die Barriere, auf die du gestoßen bist. Wir antworten dir, sobald wir die Meldung geprüft haben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir auf deine Meldung nicht oder nicht zufriedenstellend reagieren, kannst du dich nach Ablauf eines Monats an die Ombudsstelle wenden. Sie vermittelt zwischen öffentlichen Stellen und Nutzerinnen und Nutzern. Das Verfahren ist kostenlos, ein rechtlicher Beistand ist nicht nötig.
Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt
bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Zur Ombudsstelle und zum Kontaktformular des Verfahrens
Die Ombudsstelle prüft die Beschwerde, holt eine Stellungnahme von uns ein und unterbreitet Vorschläge zur Einigung. Rechtsgrundlage ist § 16b BGG LSA.