Positionierung
Allgemeinbildung an Schulen
Maßgebliches Dokument
Verbindlich ist die beschlossene Fassung als PDF. Der folgende Text ist die barrierearme Lesefassung daraus.
Original als PDF (188 KB)Positionierung des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt zum Thema Allgemeinbildung an Schulen:
Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt beschäftigte sich auf der Plenartagung vom 28. bis 30. August 2015 mit dem Thema Allgemeinbildung an Schulen und positionierte sich wie folgt: Die Schule ist einer der wichtigsten und zeitintensivsten Bestandteile des Lebens von Kindern und Jugendlichen. Laut dem derzeit geltenden Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt soll sie auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt, des öffentlichen Lebens, der Familie und der Freizeit vorbereiten. Unserer Meinung nach wird dies noch nicht lebensnah genug getan, weshalb wir für die Einführung eines Faches zum Vermitteln von Allgemeinwissen und zur Berufsvorbereitung plädieren.
Darin sollte sowohl auf rechtliche Aspekte wie Miet-, Familien- und Vertragsrecht, als auch auf finanzielle Gesichtspunkte, wie das Anfertigen einer Steuererklärung und die Kreditaufnahme, sowie nötige Versicherungen eingegangen werden. Des Weiteren können auch Bewerbung und Berufsorientierung in die Inhalte des Unterrichts einfließen. Dabei ist die Hauptzielstellung des Unterrichts die Vorbereitung auf das selbstständige Leben, weshalb wir eine Notengebung als nicht notwendig erachten. Allerdings finden wir aus Gründen der Motivation das Erteilen von Mitarbeitsnoten vorteilhaft und plädieren für eine verpflichtende Teilnahme am Fach.
Um die Schülerinnen und Schüler nicht zu überlasten und zu tiefgreifende Unterrichtsinhalte zu vermitteln, wollen wir die Inhalte dementsprechend einschränken, wodurch die Durchführung des Unterrichts in einem Schuljahr ausreichend ist. Dabei reichen entweder 45 Minuten bei wöchentlichem Unterricht oder 90 Minuten bei A/B Wochen aus, um den nötigen Stoff zu vermitteln. Allerdings können die Stunden auch anderweitig an den Lehrplan angepasst werden. Je nach Schulart sollte der Unterricht in verschiedenen Klassenstufen erfolgen, so sehen wir im Sekundarschulzweig die 9. Klasse und im gymnasialen Zweig die 10. Klasse als geeignet an.
Mit der Einführung dieses Unterrichts erhoffen wir uns eine bessere Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihr zukünftiges Leben und denken, dass wir dies mit dem dargestellten System erreichen können.