Positionierung
Erste-Hilfe in Schulen
Maßgebliches Dokument
Verbindlich ist die beschlossene Fassung als PDF. Der folgende Text ist die barrierearme Lesefassung daraus.
Original als PDF (183 KB)Positionierung zum Thema Erste-Hilfe von und für Schüler Auf der Plenartagung, am 16.03.2024, beschäftigte sich der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt mit dem Thema Erste-Hilfe von und für Schüler und positionierte sich wie folgt: Immer wieder kommt es zu Unfällen, ob auf dem Pausenhof, in der Sporthalle oder im Straßenverkehr. In solchen Situationen ist es wichtig sich richtig zu verhalten, Hilfe zu holen und gegebenenfalls selbst erste Hilfe zu leisten. In Zeiten in denen immer mehr Menschen an Unfallorten gaffen und Aufnahmen von Unfällen machen ist es essenziell schon früh die Gesellschaft von morgen zu sensibilisieren, richtig Hilfe zu leisten.
Bereits in der Schulzeit muss ein fundamentaler Grundstein im Umgang mit Unfällen und Erster-Hilfe gelegt werden. Dafür bietet es sich an jedes Jahr einen verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurs an weiterführende Schulen durchzuführen, wo die Klassenstufen 6, 8 und 10 teilnehmen. So wird sichergestellt, dass jeder Schüler und jede Schülerin fundamentales Wissen im Umgang mit Unfällen erlernt und durch wiederholen festigt. In den Klassenstufen 8 und 10 beginnen viele Schülerinnen und Schüler mit einer Fahrschulausbildung, was sie verstärkt an den Straßenverkehr teilnehmen lässt.
Für die Schüler und Schülerinnen dieser Klassenstufen ist ein verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs von Vorteil, da dieser die Möglichkeit bietet einen Nachweis für einen Erste-Hilfekurs zu erlangen. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt befürwortet verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse, die jährlich an weiterführenden Schulen, altersgerecht in ausgewählten Jahrgangsstufen, durchgeführt werden. Kosten, die für die Umsetzung dieser Kurse anfallen, sollen von den Ministerien Gesundheit und Soziales, dem Kultusministerium sowie dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales getragen werden. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt