Positionierung
Wählen ab 16
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Original als PDF (148 KB)Wählen ab 16 Jahren Auf der Plenartagung, am 16.03.2024, beschäftigte sich der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt unter anderem mit dem Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei den Kommunal-, Landtags- und auch Bundestagswahlen und positionierte sich wie folgt: „Junge Menschen sollen beteiligt werden.“ „Die jungen Menschen sind unsere Zukunft.“ und „Demokratie muss gelebt werden.“ sind Aussagen, die in der Gesellschaft und besonders auf politischer Ebene immer wieder getätigt – doch in der Realität selten wirksam umgesetzt werden. Das lässt sich unter anderem an den Regelungen zum Wahlalter überprüfen, wobei dieses einen grundlegenden Aspekt einer demokratischen Gesellschaft bildet.
Mit dem Wahlrecht geht Mitbestimmung, Selbstwirksamkeit, Partizipation und oftmals Verantwortungsbewusstsein einher. Junge Menschen können und wollen sich aktiv für ihre Zukunft einsetzen und mitentscheiden, wie auch Bildungsproteste und Demonstrationen zeigen. Dabei sind sie selbst diejenigen, die noch den engsten Draht zum Bildungssystem, dem Personennahverkehr, der Digitalisierung und öffentlichen Einrichtungen haben. Einerseits die Meinung von Jugendlichen hören zu wollen, aber andererseits nur eine Scheinbeteiligung zu etablieren, schwächt das Vertrauen und auch den Willen zur Partizipation.
Auch die föderalistische Handhabung mit dem aktiven Wahlrecht ist, im Hinblick auf die Chancengleichheit sich für seine Position stark zu machen, ein Hindernis. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Auswirkung, die die neue Beteiligung junger Menschen ab 16 Jahren auf den schulischen und außerschulischen Diskurs haben könnte. Auseinandersetzungen mit Modellprojekten zur politischen Landschaft und Gespräche über Auswirkungen von Wahlentscheidungen könnten stärker in den Schulalltag und dadurch das Leben Jugendlicher integriert werden.
Zusammenfassend positioniert sich der Landesschülerrat für eine allgemeine Absenkung des Wahlalters sowohl für Bundestags-, als auch Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt