Positionierung
Notenverteilung an Schulen
Maßgebliches Dokument
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Original als PDF (159 KB)Positionierung zu der Notenverteilung an Schulen im Land Sachsen-Anhalt Auf der Plenartagung am 08.10.2023 beschäftigte sich der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt, ausgehend von der politischen Debatte und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, mit der Notenvergabe an Schulen im Land Sachsen-Anhalt und positionierte sich wie folgt: Der Landesschülerrat kritisiert die aktuelle Situation einer verfrühten Benotung der Schülerinnen und Schüler und befürwortet eine Notenverteilung erst ab der 8. Jahrgangsstufe. Leistungsbewertungen sind in unserer Gesellschaft oft mit Anerkennung durch das äußere familiäre, aber auch soziale Umfeld verbunden.
Dabei rückt die individuelle Entwicklung und Interessensbildung verstärkt in den Hintergrund und mögliche Freiräume werden entzogen. Der Unterricht sollte praxisorientierter und vor allem in den jüngeren Jahrgängen durch Projekte spielerisch und gemeinsam gestaltet werden, so dass die Voraussetzungen für die Förderung der intrinsischen Motivation geschaffen werden. Natürlich können die positiven Effekte von Noten auf den Lernprozess nicht vernachlässigt werden. Zensuren können als Anerkennung und Anreiz dienen und auch eine teilweise objektive Bewertung zur Einschätzung des Lernstandes geben.
In diesem Zusammenhang entsteht jedoch die Gefahr einer stark leistungs- und konkurrenzorientierten Schullaufbahn und dementsprechend größeres Potenzial in der Auszeichnung aller einzelnen Schülerinnen und Schüler für Verbesserungen und besondere Fähigkeiten. Für die Lerneinschätzung ist ein erweitertes objektiveres Bewertungssystem ab der achten Klassenstufe zu erarbeiten, beispielsweise anhand von konkreten und transparenten Evaluationsbögen. Bis zur achten Klasse sind Noten zudem nicht bedeutend für den Schulabschluss, verhindern oftmals die individuelle Auseinandersetzung mit den Lernfähigkeiten und Schwierigkeiten und sorgen für eine voreilige Kategorisierung.
Deshalb wird durch diese Erneuerung auch ein Übergang von Grund- zu weiterführenden Schulen ausschließlich anhand von Noten verhindert. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt