Schule macht uns – wir machen Schule

Positionierung

Vorlage für die Neuausrichtung der Abitur- und Lehrplanverordnungen auf Bundesebene

Maßgebliches Dokument

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Vorlage für die Neuausrichtung der Abitur- und Lehrplanverordnungen auf Bundesebene

Als Landesschülerrat Sachsen-Anhalt stellen wir die Interessensvertretung aller Schülerinnen und Schüler des Landes Sachsen-Anhalt dar. In dieser Hinsicht sehen wir uns auch in der Position uns tiefgreifend für die Chancengleichheit und möglichst erfolgreiche Bewältigung der Schullaufbahn der Schülerschaft einzusetzen. Zentral und immer wieder im Vordergrund steht dabei auch das Abitur als höchster zu erreichender Schulabschluss und Zugangsberechtigung zum Studium.

Aufgrund der Signifikanz dieses Schulabschnittes mit den dazugehörigen Prüfungen haben wir uns intensiv mit den Problemen, Sorgen und Forderungen der Schülerschaft Sachsen-Anhalts auseinandergesetzt und die folgende „Vorlage für die Neuausrichtung der Abitur- und Lehrplanverordnungen auf Bundesebene“ erstellt. Diese reicht gefasst und bündig von Problemanalyse und Zielsetzung bis hin zu konkreten Vorschlägen und einem Ausblick in die Zukunft, die allgemeine Verbesserungen des Wohlbefindens und der Chancengleichheit unterstützen sollen.

Auch wenn und gerade obwohl diese Forderungen auf Bundesebene implementiert werden sollen, sehen wir zunächst einen Austausch und Multiplikation auf Landesebene als wichtig an, um dann in folgenden Schritten gemeinsam weiterzuarbeiten und bundesweit miteinander in engere Zusammenarbeit zu treten.

Inhaltsverzeichnis: 1. Problemanalyse und Zielsetzung 2. Grundlegende Zentralisierung 3. Angleichung der Fächer und deren Inhalte 4. Grund- und Leistungskurse 5. Hilfsmittel in Schullaufbahn und Prüfung 6. Bewertungen 7. Schlussworte 8. Quellenverzeichnis

1. Problemanalyse und Zielsetzung Ungerecht, nicht vergleichbar und demotivierend – das sind die aktuellen Regelungen für den Erwerb des Abiturzeugnisses für die Schülerschaft Deutschlands. Derzeit legt jedes Bundesland selbst die Bildungsstandards fest und gruppiert dadurch alle Abiturergebnisse der Schülerinnen und Schüler, die darin wohnen, in das „Ranking der Bundesländer“ ein – denn das ist immer noch, was passiert, wenn sich die Absolventinnen und Absolventen an Universitäten bewerben.

Dadurch können sich bestimmte Menschen anstrengen, wie sie wollen, ihr Abitur hat einen geringeren Wert als der gleiche Schnitt aus einem anderen Bundesland – unbegründeterweise – da objektiv auch durch die jeweiligen Durchschnittsnoten nicht festgelegt werden kann, welches Abitur denn am „einfachsten“ ist. Doch sollte es so etwas geben? Einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad?

Auch wenn der Föderalismus es den Bundesländern – in der Theorie – ermöglicht, die Bildungspolitik an die spezifischen Bedürfnisse und Traditionen anzupassen oder auch zu Innovationen und Qualitätsverbesserungen durch Wettbewerb führen kann, bringt dieser viel entscheidendere Nachteile mit sich, die auf dem Rücken der Schülerschaft ausgetragen werden: 1. Unterschiedliche Anforderungen Jedes Bundesland legt seine eigenen Regelungen fest, was insbesondere zu einer Heterogenität der Lehrpläne und variierenden Prüfungsanforderungen führt.

Diese Divergenz erschwert nicht nur einen objektiven Vergleich von Schülerleistungen, sondern beeinträchtigt auch die Mobilität von Schülern zwischen verschiedenen Ländern. 2. Bürokratie und Ineffizienz Die Koordination zwischen den verschiedenen Bildungsministerien der Bundesländer kann oft komplex und zeitaufwändig sein. Dies kann zu ineffizienten Entscheidungsprozessen führen und die Implementierung neuer Bildungsinitiativen erschweren. 3. Ungleichheiten Die föderalistische Bildungspolitik kann zu erheblichen Ungleichheiten in der Bildungsqualität und den Bildungschancen zwischen den verschiedenen Bundesländern führen.

Dies kann letztendlich zu sozialer Ungerechtigkeit beitragen, die auch die Zukunft der Gesellschaft in den verschiedenen Bundesländern beeinflusst. Die Komplexität der Auswirkungen der aktuellen Regelungen lässt sich leicht veranschaulichen: ● In einigen Bundesländern gilt G9 in einigen G8 zum Erreichen des Abiturs.

● In einigen Bundesländern wie Niedersachsen, Hamburg und Bremen gibt es in der Regel zwei Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe, in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beispielsweise drei. ● In Hessen absolvieren die Schülerinnen und Schüler drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen, in Sachsen-Anhalt vier schriftliche und eine mündliche Prüfung. ● In Bremen ist es möglich, ein Abitur mit einer Durchschnittsnote von 0,7 zu erlangen, in vielen anderen Bundesländern, wie auch in Baden-Württemberg ist die maximal erreichbare Abiturnote in der Regel 1,0. Dies sind nur einige wenige Beispiele dafür, dass weder von Gleichberechtigung und Chancengleichheit noch von Übersicht die Rede sein kann.

Deshalb sind unsere Ziele und Forderungen: 1. Vergleichbarkeit Ein einheitliches Abitur erleichtert den Vergleich der Leistungen von Schülern aus verschiedenen Bundesländern. Dies ist besonders wichtig für Hochschulen und Arbeitgeber, die so eine standardisierte Grundlage für ihre Bewertungen erhalten. 2. Chancengleichheit Ein einheitliches Abitur kann sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Standort, wenigstens systematisch die gleichen Bildungschancen haben. 3. Mobilität der Schülerschaft Ein zentrales Abitur kann die Mobilität der Schülerschaft erhöhen, da ein Abschluss aus einem Bundesland von anderen Bundesländern besser anerkannt wird.

Dies könnte insbesondere für Schüler relevant sein, die für ihr Studium oder ihre Ausbildung in andere Bundesländer ziehen. 4. Studierendenmobilität Einheitliche Standards und Anforderungen könnten die Mobilität von Studierenden zwischen den Bundesländern erleichtern. Wenn Bildungsabschlüsse und Leistungen bundesweit vergleichbar sind, können Studierende einfacher zwischen Universitäten und Hochschulen der Bundesländer wechseln, um von verschiedenen Bildungsangeboten zu profitieren. 5.

Hochschulzugang und Anerkennung Ein zentrales Abitur erleichtert den Prozess des Hochschulzugangs, indem es für Hochschulen in ganz Deutschland verlässliche und vergleichbare Kriterien für die Zulassung schafft. Dies könnte auch die Anerkennung von Abschlüssen erleichtern und die Transparenz der Anforderungen für potenzielle Studierende erhöhen. 6. Internationale Anerkennung

Ein einheitliches Bildungssystem, insbesondere in Bezug auf das Abitur, könnte auch die internationale Anerkennung von deutschen Bildungsabschlüssen erleichtern. Eine klare und einheitliche Struktur könnte die Vergleichbarkeit mit anderen internationalen Bildungssystemen erleichtern und die internationale Mobilität deutscher Studierender verbessern.

2. Grundlegende Zentralisierung Die Abiturprüfungen werden in den Schulen anhand von einem Erwartungshorizont der jeweiligen obersten Schulbehörde des Landes, kontrolliert. Durch verschiedene Lehrpläne der einzelnen Länder variieren die Prüfungen innerhalb der Fächer. Wir als Landesschülerrat fordern ein Abitur mit bundesweit gleichen Bedingungen, welches eine einheitliche Qualität auf Bundesebene sicherstellen soll. Dazu zählen des Weiteren die Fächer, die belegt werden können und in welchen Abiturprüfungen abzulegen sind, die Wahl von Grund- und Leistungskursen sowie die Möglichkeit, sich hinsichtlich der eigenen Stärken und Interessen zu spezialisieren.

Zudem sollten diese Prüfungen grundlegend nach einer gemeinsamen Dauer – einem achtjährigen Bildungsgang – an einer weiterführenden Schule abgelegt werden, um die Chancengleichheit zu erhöhen. Infolgedessen ist es unser Ziel, ein einheitlicheres Abitur zu schaffen und die Bildungsgerechtigkeit voranzutreiben. Somit werden bestehende Ungleichheiten und Nachteile verringert und eine fairere Bildungsumgebung ermöglicht.

3. Angleichung der Fächer und deren Inhalte Vergleicht man bundesweit die Unterrichtsfächer miteinander, so bemerkt man Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Diese großen Differenzen erschweren es, sich bundesweit auf einheitliche Standards für Kompetenzen und Themen im Lehrplan zu einigen und diese lokal umzusetzen. Ferner wird an Universitäten und in Unternehmen immer noch nach dem Bundesland, in dem man seinen schulischen Abschluss erworben hat, selektiert. Aufgrund dessen können und müssen einheitliche Prüfungen verstärkt implementiert und eine Zentralisierung, zumindest in Hinblick auf das Abitur, dringender in Angriff genommen werden.

Einheitliche Lehrpläne mit gleichen Themen und Kompetenzen als Ziel, ermöglichen gleichberechtigte Abschlüsse auf jeder Ebene. Dadurch wird sichergestellt, dass eine einheitliche Grundbildung, auf der später aufgebaut werden kann, vorhanden ist. Für diese allgemeine Bildung ist es zudem wichtig, dass diese grundlegenden Themengebiete und Kernkompetenzen intensiv behandelt und mit verschiedenen Methoden erlernt werden. Der sich immer mehr erweiternde Stoff in allen Fächern wirkt dem jedoch stark entgegen, da immer größere Wissensmengen in kurzer Zeit vermittelt werden müssen und der Großteil wieder in Vergessenheit gerät.

Die Lösung sehen wir deshalb jedoch nicht in einem weiteren Schuljahr, sondern in der Fokussierung auf die elementaren

Wissensbestände, dem Erlernen von Methoden und Kernkompetenzen sowie praktischen Anwendungen und dem eigenständigen Verknüpfen von Lerninhalten. Wir fordern einheitliche Unterrichtsfächer in allen Bundesländern – mit identischen Lerninhalten und Kompetenzen als Ziel. Zudem sind gleiche Prüfungsaufgaben und -bedingungen bundesweit für den jeweiligen Abschluss essenziell. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen sich alle deutschen Kultusminister und - ministerinnen auf gleiche Unterrichtsfächer, gleiche Lehrpläne und gleiche Kompetenzen, die die Schüler erlernen sollen, einigen.

Des Weiteren muss ein gemeinsamer Prüfungsaufgabenpool für die entsprechenden Abschlüsse gebildet werden, um deutschlandweit gleiche Prüfungen zu ermöglichen. 3.1. Aktuelle Lehrpläne und Lehrziele Die Kultusministerkonferenz hat sich auf bundesweit geltende Bildungsstandards für Fächer, die für das Erreichen eines Abschlusses notwendig sind, geeinigt und schafft somit einen Rahmen mit konkreten Zielen. Diese Bildungsstandards werden fortlaufend überarbeitet und verbessert, jedoch bleibt es jedem Bundesland selbst überlassen mit welchen Themen diese Bildungsstandards erreicht werden. Neben den Bildungsstandards gelten bundesweit einheitliche Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Abiturs.

Fundamentale Grundlagen sind deutschlandweit vorhanden, aber die einheitliche Umsetzung des Lehrmaterials scheitert an unterschiedlichen Themen im Lehrplan der Bundesländer. Nur mit gemeinsamen Themen kann ein bundesweiter Aufgabenpool für die Abschlussprüfungen entstehen. Einerseits birgt dies gewisse Freiheiten für Anpassungen in den Bundesländern, andererseits weicht deshalb die Schwerpunktsetzung ab und Prüfungen werden mit unterschiedlichen Vorkenntnissen absolviert. 3.2.

Einheitliche Fächer – gleiche Bezeichnung Vergleicht man die Bezeichnung, Kategorisierung und Inhalte der einzelnen Unterrichtsfächer in Deutschland miteinander so bemerkt man schnell Überschneidungen aber auch verschiedene Aufteilungen von Lerninhalten in den jeweiligen Bundesländern. Des Weiteren existieren in manchen Bundesländern sogenannte "Fächerverbünde" (FVB), welche verschiedene Themenbereiche miteinander verbinden sollen.

Um Missverständnisse zu vermeiden sind einheitliche Namen der einzelnen Unterrichtsfächer, sowie die Anpassung von Fächerverbünden oder die Umgestaltung zu Schwerpunktfächern in Verbindung mit fächerübergreifendem Unterricht erforderlich.

1. Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Gesellschaftslehre

Das gemeinsame Ziel der unterschiedlichen Bezeichnungen ist es Raum für politische Bildung zu schaffen, verschiedene politische Systeme und Gesellschaftsformen kennenzulernen und zu verstehen sowie rechtliche Grundlagen zu erlernen. Gesellschaftslehre enthält zudem Anteile von Erdkunde und Geschichte, während Gesellschaftskunde und Sozialkunde sich inhaltlich gleichen. Es soll sich auf einen bundesweit einheitlichen Namen geeinigt werden – unser Vorschlag ist „Sozialkunde“, um eine bessere Abgrenzung zu gewährleisten.

Zudem werden dadurch die Inhalte von Erdkunde und Geschichte in die entsprechenden Unterrichtsfächer verlagert, um dadurch mehr Raum für politische Bildung und eine ausgeprägtere Debattenkultur in Sozialkunde zu schaffen. Debattieren und das Einordnen sowie das Auswerten von aktuellen politischen Ereignissen sind der Kern von dem Fach Sozialkunde.

2. Geographie/Erdkunde

Beide Unterrichtsfächer behandeln gleiche Themen, Aspekte, Methoden und Kompetenzen, dennoch existieren verschiedene Namen und einzelne Teile finden sich in Gesellschaftslehre wieder. Diese Inhalte müssen daraus extrahiert und entsprechend Geographie/Erdkunde zugeordnet werden. Fächerübergreifender Unterricht, wie zum Beispiel in Praxisprojekten darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund treten, sondern muss gerade durch das Schaffen dieser Schwerpunktfächer genutzt werden.

3. Wirtschaftskunde/Wirtschaft und Politik/Rechtskunde/Wirtschaft und Beruf/Wirtschaft und Recht

Diese Auswahl an Bezeichnungen behandeln den Aufbau, die Funktionsweise sowie die Merkmale verschiedener Wirtschaftsformen. Berufsorientierung sowie Teile von Wirtschaftspolitik und der Rechtskunde, die sich mit wirtschaftlichen und geschäftlichen Themen befassen, sind auch wichtige Bestandteile der Wirtschaftslehre. Politische Themen, die nicht zum Thema Wirtschaft gehören, werden Sozialkunde zugeordnet. Berufliche Orientierung und Recht werden in ausgewählten Themen als Teilbereich der Wirtschaftslehre vermittelt. Ein Vorschlag wäre die Übernahme des Begriffes Wirtschaft oder Wirtschaftslehre.

4. Wirtschaft-Arbeit-Technik (FVB)/Hauswirtschaft, Technik

Diese Bezeichnungen verbindet das Ziel Schülerinnen und Schüler nachhaltig auf ein selbständiges Leben nach der Schulzeit vorzubereiten. Wirtschaftliche Aspekte und Berufsorientierung finden sich in Wirtschaftslehre wieder, Themen des alltäglichen Lebens wie die Führung eines Haushalts, Ernährung oder Finanzen in dem Unterrichtsfach Hauswirtschaft. Dort werden Grundlagen und spezifische Inhalte für ein selbstständiges Leben vermittelt, während sich Technik mit den Prinzipien, Ansätzen und Konzepten von Geräten und Maschinen befasst, die uns täglich begegnen.

Solch ein Fach beziehungsweise solch eine Fachkombination wird zumeist nur an Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen unterrichtet, obwohl große Teile der Schülerschaft Gymnasien besuchen, die im Regelfall sowieso eher theoretisch und weniger praxisorientiert gestaltet sind. Fundamentales Wissen bezüglich selbstständiger Lebensführung wird dem Großteil der Schüler nicht vermittelt, was Schwierigkeiten in naher Zukunft begünstigt. Die Technologie entwickelt sich immer weiter und erlangt immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft.

Das Unterrichtsfach Technik, was mit Hauswirtschaft im Wechsel unterrichtet wird, ist da um technologische Grundlagen und Prinzipien, die unser tägliches Leben ermöglichen, zu vermitteln. Auch hier werden Gymnasien oft vergessen, obwohl es essenziell ist auch diesen

Schülerinnen und Schülern ein Grundverständnis zu vermitteln auf welchen Grundlagen die derzeitige Gesellschaft funktioniert und worauf sie selbst im Alltag zurückgreifen können. Das einheitliche Fach, zur nachhaltigen Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben, sollte diese wichtigen Praxisbereiche inkludieren, dementsprechend benannt werden und auch an Gymnasien verpflichtend unterrichtet werden. Ein Vorschlag wäre Hauswirtschaft (und Technik).

Die Aufteilung der Unterrichtsinhalte in gesonderten Unterrichtsfächern und die Auflösung von Fächerverbünden hat neben der Vereinheitlichung der Unterrichtsfächer und der Unterrichtsthemen das Ziel fächerübergreifende Projekte zu fördern und neue Projektmöglichkeiten zu schaffen.

4. Grund- und Leistungskurse Zurzeit gibt das Land Sachsen-Anhalt vor, dass Schülerinnen und Schüler ab dem Eintritt in die Qualifikationsphase drei Fächer mit je fünf Wochenstunden auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen. Bei der Belegung dieser Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau müssen drei der vier Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft gewählt werden. Die beschlossene Angleichung der Kultusministerkonferenz sieht vor, dass in den Ländern nur noch zwei bis drei Kurse auf erhöhtem Niveau gewählt werden können. Bei zwei Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau sollen beide doppelt gewichtet werden.

Der Landesschülerrat spricht sich für die Beibehaltung von Grund- und Leistungskursen aus, da Schülerinnen und Schüler durch diese ihre Stärken in ihre schulische Arbeit in der gymnasialen Oberstufe einfließen lassen können. Der Landesschülerrat schlägt für die Durchführung eines Zentralabiturs eine Vereinheitlichung der Vorschriften zu den Leistungs- und Grundkursen vor, um allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Möglichkeiten zu bieten. 1. Belegung von Grund- und Leistungskursen Um die Anzahl von belegbaren Grund- und Leistungskursen zu vereinheitlichen, soll die verpflichtende Anzahl auf drei Leistungskurse gesetzt werden.

Es müssen mindestens die zwei Leistungskurse, in denen die schriftliche Prüfung erfolgt, bei Auswertung der im Abitur erreichbaren Punktzahl vollständig eingebracht werden.

2. Leistungskurse in den Abiturprüfungen Um einen einheitlichen Schwierigkeitsgrad in den Abiturprüfungen zu gewährleisten, spricht sich der Landesschülerrat dafür aus, dass pro Schüler zwei Prüfungen auf Leistungskursniveau sowie zwei Prüfungen auf Grundkursniveau in den schriftlichen Abiturprüfungen absolviert werden müssen.

3. Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe Der Landesschülerrat erachtet den Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe als integralen Teil der zu vermittelnden Allgemeinbildung. Aufgrund dessen soll Geschichte ein Kernfach sein und bundesweit von Schülerinnen und Schülern sowohl als Grund- als auch Leistungskurs belegt werden können.

4. Spezialschulen mit Fachzweigen

Der Landesschülerrat befürwortet die Existenz von Spezialschulen mit Fachzweigen, da diese zur individuellen Entwicklung als auch der frühzeitigen Berufsbildung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Trotz der Vereinheitlichung der Vorschriften zu Grund- und Leistungskursen soll das Konzept dieser Spezialschulen also nicht beeinträchtigt werden, um Schülerinnen und Schülern weiterhin eine Entfaltung der eigenen Interessen zu ermöglichen.

5. Hilfsmittel in Schule und Prüfungen Als Landesschülerrat stehen wir hinter der kontinuierlichen Verbesserung des Schulsystems und der Bewahrung der Qualität im Bildungswesen. Nicht nur in der Schule, sondern auch im Berufsleben ist der Umgang mit Nachschlagewerken und digitalen Hilfsmitteln ein fester Bestandteil, besonders in MINT-Berufen. Schulen sollen ihre Schülerschaft auf das spätere Berufsleben vorbereiten, wo fast alle Berufszweige MINT-Inhalte haben und entsprechende Kompetenzen fordern.

Nachschlagewerke und digitale Hilfsmittel wie Taschenrechner sollen deshalb nah an der Berufswelt liegen, der korrekte Umgang mit ihnen in der Schulzeit vermittelt werden und weiter an den späteren Arbeitsalltag heranführen. Es wird weiterhin wichtig sein, Formeln herzuleiten und nachzuvollziehen warum eine Formel oder Gleichung in bestimmten Fällen angewendet werden kann und wann nicht. Ziel der MINT-Fächer ist es Kompetenzen im Umgang mit Formeln, Gleichungen, Verfahren, phy sikalischen und chemischen Einheiten zu erwerben und zu festigen.

Die bundesweite Einführung der Formelsammlung für Mathematik und Chemie wirken diesen Zielen jedoch entgegen, da nun mehr Fokus auf dem Auswendiglernen und nicht auf dem Nachvollziehen und Anwenden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) eine bundesweit gültige Formelsammlung erarbeitet, zu der sich der Landesschülerrat SachsenAnhalt bereits im Oktober 2022 positioniert hat. Taschenrechner werden in Zukunft immer mehr Funktionen besitzen, die für mathematische, physikalische und chemische Berechnungen sehr hilfreich sein werden, doch vor dieser Entwicklung dürfen Schulen sich nicht verschließen.

Frühzeitige Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit den Fortschritten bieten für Industrie, Handwerk und Forschung kompetente Mitarbeitende. Es ist wichtig dabei zu beachten, dass die Hinführung und das Erläutern der Hintergründe nicht wegfallen dürfen, bloß weil der Taschenrechner bestimmte mathematische Operationen selber durchführen kann. Die Kultusministerkonferenz und das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen haben Richtlinien für die Taschenrechner, die in Schulen verwendet werden, erarbeitet. Sowohl in den Richtlinien bis zur Abiturprüfung 2029 und nach 2029 sind weitere Rü ckschritte erkennbar.

Die Taschenrechner werden in den Bereichen Analysis, Analytische Geometrie, Lineare Algebra und Stochastik an Funktionen und somit Qualität verlieren. Als Landesschülerrat Sachsen -Anhalt sprechen wir uns für Taschenrechner aus, die mit den Entwicklungen der Arbeitswelt mitgehen und bundesweit die gleichen Funktionen besitzen. Des Weiteren befürworten wir ein bereits existierendes Nachschlagewerk für Mathematik, Physik, Chemie,

Biologie und Informatik, was einheitlich in Deutschland in den Schulen für den Unterricht und in Prüfungen genutzt wird.

6. Bewertungen 6.1. Anonymisierung und Objektivität Der Landesschülerrat setzt sich mit großem Engagement für die kontinuierliche Verbesserung des Bildungssystems ein. Als Teil unserer Bestrebungen zur Schaffung gerechter Bildungsbedingungen befürworten wir die Einführung eines Systems, bei dem Schülerinnen und Schülern vor der Prüfung eine Nummer zugewiesen wird. Dies ermöglicht eine anonyme Prüfungsbewertung, bei der Lehrerinnen und Lehrer nur die Nummer des Schülers sehen, nicht jedoch den Namen. Gründe für die anonyme Prüfungsbewertung sind beispielsweise: 1.

Gerechtigkeit und Chancengleichheit Anonyme Prüfungsbewertung stellt sicher, dass die Leistung der Schülerinnen und Schüler allein auf Basis ihrer Antworten bewertet wird, ohne jegliche Vorurteile oder Vorannahmen aufgrund von Namen, Geschlecht, Herkunft oder anderen Faktoren. 2. Reduzierung von Vorurteilen Lehrerinnen und Lehrer können unbeabsichtigt von persönlichen Vorurteilen beeinflusst werden, wenn sie die Namen der Schülerinnen und Schüler sehen. Die anonyme Bewertung fördert eine objektivere Beurteilung. 3. Vertraulichkeit und Datenschutz Die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler wird geschützt, da ihre Namen nicht in Verbindung mit ihren Prüfungsergebnissen stehen.

Dies stärkt das Vertrauen in das Bildungssystem. 4. Förderung der Eigenverantwortung Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für ihre eigenen Leistungen zu übernehmen, da ihre Prüfungsergebnisse nicht aufgrund von Beziehungen oder persönlicher Sympathie bewertet werden. Die Zuweisung der Nummern sollte dabei sicher und fair erfolgen. Transparenz ist hier auch von entscheidender Bedeutung. Es sollte klare Richtlinien geben, wie das System funktioniert und wie Missbrauch vermieden wird.

Um komplexe bürokratische Hürden zu v erhindern und gegebenenfalls schulspezifisch auf den Lernstand und Unterrichtsprozess eingehen zu können, ist dieses Konzept besonders schulintern anzuwenden, so dass innerhalb der Abiturstufe Nummern vergeben werden und die Arbeiten zufällig an jeweilige Fachlehrkräfte aufgeteilt werden. Der Landesschülerrat setzt sich somit für eine gerechtere und objektivere Prüfungsbewertung ein, indem er die Einführung einer anonymen Punktevergabe befürwortet. Dieser Ansatz stärkt die Chancengleichheit, reduziert Vorurteile und fördert die Eigenverantw ortung der Schülerinnen und

Schüler. Bildungssysteme können von solchen Maßnahmen profitieren und ein faireres Umfeld für alle Beteiligten schaffen.

6.2. Evaluationsbögen Fast jede Schülerin und jeder Schüler hat sich während seiner Schullaufbahn schon einmal ungerecht benotet gefühlt. Dabei sollen Zensuren eigentlich ein objektives Bewertungssystem darstellen. Häufig können Noten diesem Ziel jedoch nicht gerecht werden, de nn jede Lehrkraft legt leicht variierende Bewertungsmaßstäbe an und bewertet auch leistungsunabhängige Faktoren wie das Sozialverhalten oder den Sprachstil der Schülerinnen und Schüler, zumindest unterbewusst, mit. Auch die persönliche Sympathie spielt bei der Benotung häufig eine Rolle, obgleich die Lehrkräfte dazu angehalten sind, unabhängig davon zu bewerten.

Die Bewertung ist in der Oberstufe natürlich elementarer Bestandteil und steht oft im Mittelpunkt, da jeder Notenpunkt die Abiturnote beeinflusst. Eine Methode, um dieses Problem zu entschärfen beziehungsweise die Bewertung nachvollziehbarer für die Schülerschaft zu machen, sind sogenannte Evaluationsbögen. Unter Evaluationsbögen versteht man ein systematisch geplantes und durchgeführtes Beschreibungs- und Bewertungsverfahren. Evaluation zielt auf die Nutzung der Ergebnisse für unterschiedliche legitime Zwecke, wie der Reflexion und persönlichen Qualitätsverbesserung.

Durch dieses Evaluationssystem könnte die Notenvergabe nicht nur nachvollziehbarer für die Schülerschaft werden, sondern auch dazu beitragen, dass die einzelne Person Kompetenzen effektiv ausbauen kann. Doch nicht nur nach Klausuren und Leistungserhebungen sollten Evaluationsbögen für Schülerinnen und Schüler im Hinblick einer möglichst gerechten Bewertung zur Verfügung stehen, sondern im Zuge einer effektiven und gezielteren Vorbereitung schon im Voraus ersichtlich sein. 7.

Schlussworte Für uns als Vertretung der Schülerinnen und Schüler des Landes Sachsen-Anhalt hat sich gezeigt, dass es immer wieder zu Chancenungerechtigkeiten in der Schullaufbahn kommt, die nicht nur durch den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler bedingt sind, sondern auch entscheidend von Lehrkräften, Schule und dem jeweiligen Bundesland, abhängig sind. Um diesen teils beeinträchtigenden Faktoren entgegenzuwirken, sollten Schülerschaft, Lehrkräfte, Eltern und vor allem auch politische Entscheidungsträgerinnen und -träger zusammen daran arbeiten ein gerechteres Bildungssystem zu schaffen.

Mit den hier ausgearbeiteten Ansätzen und Vorschlägen, möchten wir eine tiefere Auseinandersetzung öffnen und uns für eine chancengerechtere Zukunft auf dem Weg zum Schulabschluss und insbesondere im Hinblick auf die Abiturprüfungen, einsetzen.

Quellenverzeichnis zuletzt eingesehen am 02.01.2024 Angleichung der Fächer und deren Inhalte: ● https://lisa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LISA/Unterricht/Lehrplaene/Gym/Anpassung_2022/FLP_Sozi_Gym_01082022_swd.pdf ● https://cms.sachsen.schule/fileadmin/_special/benutzer/72/lehrplan/20190809Eckwertepapiere_und_ueberarbeitete_Lehrplaene-LP_OS_Gemeinschaftskunde.pdf ● https://gesellschaftslehre.bildung-rp.de/lehrplan.html ● https://lisa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LISA/Unterricht/Lehrplaene/Gym/Anpassung_2022/FLP_Geo_Gym_010822_swd.pdf ● https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/g9erdkunde.pdf ● https://lisa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LISA/Unterricht/Lehrplaene/Gym/FLP_Gym_Wirtschaftslehre_LT.pdf ● https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-06/g9politik-und-wirtschaft.pdf ● https://lisa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LISA/Unterricht/Lehrplaene/Gym/LP_Gym_Rechtskunde_LT.pdf ● https://www.lehrplanplus.bayern.de/jahrgangsstufenprofil/kompetenz/71152 ● https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium/13/wirtschaft-und-recht/grundlegend ● https://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/faecher-und-rahmenplaene/rahmenplaene-an-allgemeinbildenden-schulen/awt-wirtschaft/ ● https://www.bildung-lsa.de/pool/RRL_Lehrplaene/Endfassungen/lp_sks_tech.pdf ● https://www.bildung-lsa.de/pool/RRL_Lehrplaene/Endfassungen/lp_sks_hausw.pdf Grund- und Leistungskurse: ● https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schulsystem/allgemeinbildende-schulen/gymnasium

● https://www.deutschlandfunk.de/einheitliches-abitur-geplant-einige-bundeslaender-wie-thueringen-werden-ihre-regeln-aendern-muessen-100.html ● https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kultusministerkonferenz-gleicht-rahmenbedingungen-fuer-die-gymnasiale-oberstufe-weiter-an.html

Evaluationsbogen: ● https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Systemanalysen/Instrumentenpool++interne+Evaluation ● https://www.schulentwicklung.isb.bayern.de/fileadmin/user_upload/Schulentwicklung/QmbS/5_iE_Dateien/Fragebogenkonstruktion.pdf ● https://www.schulentwicklung.isb.bayern.de/qmbs/entwicklungvonfragebogen/formalegestaltung/

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