Schule macht uns – wir machen Schule

Positionierung

Sozialkundeunterricht

Maßgebliches Dokument

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Wolmirstedt, formatiert am 25.10.2024 Positionierung zum Sozialkundeunterricht Der Landesschülerrat beschäftigte sich am 05.12.2010 mit dem Sozialkundeunterricht und positionierte sich wie folgt: Sozialkunde ist das Unterrichtsfach, das die Gesellschaft, das politische System sowie die Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik unter soziologischer, politikwissenschaftlicher, wirtschaftlicher und juristischer Perspektive beleuchten und zur politischen Bildung der SchülerInnen beitragen soll. In der Grundschule ist politische Bildung eine sogenannte Perspektive im Sachunterricht.

In der gymnasialen Oberstufe gehört Sozialkunde wie Geschichte und Erdkunde zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und muss in Sachsen-Anhalt vier Halbjahre lang belegt werden. Der Landesschülerrat hält die Belegungszeit für nicht ausreichend und fordert daher die Einführung des Sozialkundeunterrichts bereits im 7. Schuljahr und eine Belegungszeit von acht Halbjahren. Eine Abwahl sollte an der gymnasialen Oberstufe nach dem zehnten Schuljahr möglich sein, jedoch muss die Weiterführung des Sozialkundeunterrichts für Interessierte bis zur Ablegung des Abiturs ermöglicht werden.

Die Ablegung der mündlichen Abiturprüfung und die Einbringung des Unterrichtsfaches Sozialkunde als Wahlpflichtfach sollte beibehalten werden. Aktuelle Themen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollten in jeder Stunde beleuchtet werden. Die Teilnahme an Projekten und Planspielen, wie zum Beispiel "Jugend und Parlament", "Planspiel Börse" und "Planspiel Kommunalpolitik", sollte angeregt werden. Dies ist im Stoffverteilungsplan zu berücksichtigen. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt

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