Schule macht uns – wir machen Schule

Positionierung

Abschaffung des Jugendarrests bei Schulverweigerung

Maßgebliches Dokument

Verbindlich ist die beschlossene Fassung als PDF. Der folgende Text ist die barrierearme Lesefassung daraus.

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Positionierung des Landesschülerrats Sachsen-Anhalt zum Thema Abschaffung des Jugendarrests bei Schulverweigerung: Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt beschäftigte sich auf der Plenartagung vom 17. bis 19. Januar 2014 mit dem Thema Jugendarrest als Strafe für Schulverweigerer und positionierte sich wie folgt: Unter Jugendarrest verstehen wir die Möglichkeit zuständiger Behörden, im Fall von wiederholter Verletzung der Schulpflicht durch Jugendliche diese für bis zu 4 Wochen in Jugendhaftanstalten unterzubringen.

Aus unserer Sicht sollte diese Maßnahme als letzter möglicher Ausweg betrachtet werden und nur so selten wie nötig zur Anwendung kommen, da es andere Möglichkeiten gibt, Schulverweigerung zu ahnden und eine langfristige Besserung des Verhaltens durch die Verhängung von Jugendarrest nicht zwangsläufig gegeben ist. Ein Beleg dafür ist die durchschnittliche Rückfallquote von 60 Prozent. Diese lässt sich unserer Meinung nach viel mehr mit den verschiedensten Problemen, die dazu führen, dass junge Menschen den Schulbesuch verweigern, begründen.

So zeigt sich in später geführten Gesprächen mit Betroffenen, dass persönliche Krisen, Spannungen im Elternhaus, Konflikte mit Lehrkräften oder auch die Ausgrenzung durch MitschülerInnen zu diesem Verhalten geführt haben. Diese vielfältigen Ursachen machen eine intensive Einzelfallbetrachtung notwendig und schließen die Lösung solcher Konflikte durch Entzug der Freizeit oder 4 Wochen Aufenthalt in einer Gefängniszelle aus. Bisherige Runderlässe des Kultusministeriums sehen dementsprechend den persönlichen Kontakt zu den betroffenen SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigten vor und befürworten auch eine weitere pädagogische Lösungssuche.

Die in den vergangenen Jahren permanent gestiegene Zahl an Schulverweigerern und der auch immer häufiger verhängte Jugendarrest lassen jedoch die Annahme zu, dass die Auseinandersetzung mit den individuellen Ursachen der Schulverweigerung noch nicht umfangreich genug fokussiert wird. Aus den oben aufgeführten Gründen ergibt sich für uns, dass gesteigerter Wert auf den Umgang mit potentiellen SchulverweigerInnen gelegt werden sollte, um die Anwendung des Jugendarrestes in diesem Zusammenhang vermeiden zu können.

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