Schule macht uns – wir machen Schule

Positionierung

Nutzung von elektronischen Unterhaltungsmedien in den Pausen und im Unterricht

Maßgebliches Dokument

Verbindlich ist die beschlossene Fassung als PDF. Der folgende Text ist die barrierearme Lesefassung daraus.

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Positionierung des Landesschülerrates Sachsen-Anhal t zum Thema „Nutzung von elektronischen Unterhaltungsmedien in den Pausen und im Unterricht“

Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt beschäftigte sich auf der Plenartagung vom 26.-28.09.2014 mit dem Thema Nutzung von elektronischen Unterhaltungsm edien (Handys, Smartphones, mp3- und mp4-Player, Tablets, usw.) in den Pausen und im Unterricht und positionierte sich wie folgt: Bis zum heutigen Zeitpunkt regelt jede Schule die N utzung von elektronischen Unterhaltungsmedien in ihrer Hausordnung selbst, da es von Seiten des K ultusministeriums keine konkrete Regelung gibt, die etwaige Anwendungseinschränkungen vorschreibt.

Unserer Meinung nach sollte die Nutzung von elektro nischen Unterhaltungsmedien in den Pausen regulär erlaubt sein und im Unterricht nur mit Erla ubnis der Lehrkraft gestattet werden. Man kann sie sinnvoll zur (zusätzlichen) Informationsbeschaffung einsetzen und in Gruppen können Schüler mit und ohne elektronischen Unterhaltungsmedien zusamme narbeiten, um eine eventuelle Benachteiligung zu vermeiden. Allerdings muss die L ehrkraft auch ausreichend Materialien bereithalten, um auch Schülern ohne jegliche Benutz ung der elektronischen Unterhaltungsmedien einen produktiven Unterricht zu gewährleisten.

Wenn die Schüler durch die Nutzung von unterrichtsexternen Informationen abgelenkt werden und der Lehrkraft dadurch nicht mehr folgen können, liegt dies in ihrer eigenen Verantwortung, da eine ständige Kontrolle von Seiten der Lehrerschaft nicht möglich ist. In Tests und Klausu ren müssen elektronische Unterhaltungsmedien generell weiter verboten sein, da ihre Nutzung als Betrugsversuch gilt. In den Pausen sollte die Benutzung nach unserer Einschätzung erlaubt werden, allerdings muss darauf geachtet werden, dass das Verbot von Foto-, Film- und Tonaufnahmen eingehalten wird. Da eine Kontrolle des Alters kaum möglich ist, sollte keine dahin geltende Beschränkung getroffen werden.

Abschließend zeigt sich für uns, dass die Nutzung v on elektronischen Unterhaltungsmedien in den Pausen regulär erlaubt sein und im Unterricht nur n ach Erlaubnis der Lehrkraft gestattet werden sollte. Um die Praxiserfahrung und die Einsatzmögli chkeiten im Umgang mit modernen Medien zu erlernen und zu verbessern, sollte schon in unteren Klassenstufen damit begonnen werden, Projekte zum Thema „Medienkompetenz“ im Unterricht durchzufü hren. Selbstverständlich sollten auch die Lehrkräfte in Fortbildungen mit den Vor- und Nachte ilen von digitalen Medien vertraut gemacht werden. So kann eine optimale Nutzung von elektroni schen Unterhaltungsmedien im Unterricht gewährleistet werden.

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