Positionierung
Zeiterleichterungen bei Abiturprüfungen 2024
Maßgebliches Dokument
Verbindlich ist die beschlossene Fassung als PDF. Der folgende Text ist die barrierearme Lesefassung daraus.
Original als PDF (149 KB)Positionierung zu Zeiterleichterungen bei den Abiturprüfungen im Jahr 2024 Auf der Plenartagung, am 16.03.2024, beschäftigte sich der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt mit der Zurücknahme der Zeiterleichterungen bei den Abiturprüfungen und positionierte sich wie folgt: Mit den Corona-Maßnahmen gingen vor allem in den Jahren 2020-2022 vielfältige Einschränkungen für den Schulunterricht und damit für die Unterrichtsversorgung der Schülerschaft einher. Viele Inhalte mussten selbstständig erarbeitet und aufbereitet werden und für den Präsenzunterricht wurde die Oberstufe priorisiert.
Die Schülerinnen und Schüler die nun 2024 ihre Abiturprüfungen ablegen werden, waren zu dieser Zeit in der 8. (2020) bis 2022 in der 10. Klasse und somit in den Vorbereitungsjahren für die Oberstufe. In dieser Zeit sollten eigentlich Grundlagen gelegt und gefestigt werden, auf denen dann aufgebaut werden kann. Da diese durch fehlenden Präsenzunterricht und Vermittlung der Lerninhalte teilweise nur lückenhaft vorlagen, erforderten die Folgejahre neben dem Erlernen neuer Inhalte auch die Aufarbeitung voriger. Zudem fehlten Übungen zum Kennenlernen von derartigen Prüfungsformaten und praktische Erfahrungen, die in der Zeit stattgefunden hätten.
Aufgrund dieser Tatsachen stellt ein Entgegenkommen im Hinblick auf die Bearbeitungszeit in den Abiturprüfungen lediglich das Minimum an Ausgleichsmaßnahmen dar, welche für eine Gleichberechtigung notwendig sind. Zukünftig setzt sich der Landesschülerrat jedoch für eine allgemeine Annäherung der Abituraufgaben an einen bundesweiten Durchschnitt ein, bei der Anzahl und Komplexität der Aufgaben sowie zeitliche Bedingungen übereinstimmen. Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt